Zuschuss zur Instandsetzung von Kulturdenkmalen nach § 2 DSchG:
Wir fördern grundsätzlich solche Maßnahmen, allerdings nur dann, wenn die Untere Denkmalschutzbehörde bzw. das Landesamt für Denkmalpflege mit in die Instandsetzung eingebunden werden, siehe hierzu auch die §§ 15 und 19 DSchG .